Kulturminister Konrad Wolf und der Präsident des Landesmusikrates, Peter Stieber, als Vertreter des Netzwerks der Rheinland-pfälzischen Kulturverbände, haben am 16. November 2017 in Mainz die neue Kulturförderrichtlinie vorgestellt. Der Erlass einer „ Allgemeinen Richtlinie zur Festlegung von Erleichterungen bei der Kulturförderung und zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Kultur “ wird die Kulturförderung in Rheinland-Pfalz zukünftig deutlich vereinfachen.
„Immer wieder bin ich von Kulturschaffenden oder Künstlerinnen und Künstlern auf den enormen bürokratischen Aufwand bei der öffentlichen Kulturförderung hingewiesen worden“, so Minister Wolf. Ein Berg an Auflagen und Nachweisen, Begriffe wie Finanzierungsarten, Rücklagenbildung und Verwendungsnachweise hätten wiederholt die Diskussion geprägt und viele Kulturschaffende, insbesondere ehrenamtlich Tätige, bei der Antragstellung abgeschreckt. „Das wird sich nun mit dem Erlass der neuen Richtlinie ändern. Sie wird zu deutlich spürbaren Erleichterungen bei den Antragstellern wie auch zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands bei den Bewilligungsbehörden des Landes führen.“
„Die Forderung nach einer Entbürokratisierung und einer Vereinfachung der Zuwendungsverfahren war deshalb auch immer Gegenstand des ‚Runden Tisches Kultur‘”, so Peter Stieber. „Ich freue mich, dass Minister Wolf diese Forderung der Kulturverbände nun aufgegriffen hat. Dies ist ein guter Tag für die rheinland-pfälzischen Kulturschaffenden und Künstlerinnen und Künstler. Ihre Arbeit wird künftig deutlich erleichtert werden“, freut sich Peter Stieber.
Mit dem Erlass einer allgemeinen Förderrichtlinie für verschiedene Bereiche der Kulturförderung, werden die einschlägigen Zuwendungsbestimmungen zukünftig deutlich vereinfacht und flexibilisiert werden.
So sollen durch die neue Förderrichtlinie
- die Festbetragsfinanzierung bis 50.000 Euro Zuwendungshöhe,
- ein vereinfachter Verwendungsnachweis bis 25.000 Euro, im Einzelfall bis 50.000 Euro Zuwendungshöhe,
- ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bis 50.000 Euro Zuwendungshöhe,
- der Wegfall der Zwei-Monats-Frist beim Mittelabruf bis 25.000 Euro Zuwendungshöhe und
- die Anerkennung von ehrenamtlich geleisteter Arbeit als fiktive Ausgabe bei der Ermittlung des Eigenanteils
eingeführt bzw. festgeschrieben werden.
In vielen Kultureinrichtungen, Verbänden und Vereinen bildet das ehrenamtliche Engagement von Mitgliedern oder freiwilligen Helferinnen und Helfern das Rückgrat der Arbeit. „Dieses ehrenamtliche Engagement ist unerlässlich, um die vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft in Rheinland-Pfalz zu fördern und zu bewahren. Mit der neuen Förderrichtlinie wurde auch bewusst eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Kultur festgeschrieben“, betonte Konrad Wolf abschließend.