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Vielfalt ohne Einfalt

Vielfalt aus Prinzip ist unsere Stärke. Foto: Exzellenzhaus Trier

Kulturelle Teilhabe

Integration und Inklusion stehen bei uns vornean. Wir arbeiten offen für alle Altersgruppen, Schichten und Kulturen. Foto: Jugendkunstschule Cochem-Zell

Kulturelle Bildung

Selbst kreativ und künstlerisch aktiv zu werden, lässt Kinder, Jugendliche und Lebensältere sichtbar wachsen. Foto: Melanie Hubach

Kultur im ländlichen Raum

Mit unserem niederschwelligen Angebot bringen wir selbst Trecker zum Balletttanzen. Foto: Kultur-/Jugendkulturbüro Altenkirchen „Dorfprojekt“

Kulturell vernetzt

Wir kooperieren auf lokaler, regionaler, Landes- und Bundesebene, denn gemeinsam sind wir stark. Foto: Kai Myller

Gesellschaftspolitisch aktiv

In unserer Arbeit treten wir für Toleranz und Humanität ein und wenden uns gegen Ausgrenzung. Foto: Tuchfabrik Trier 2013 „Stadt in Aufruhr“

Aktuelles

08.10.2024

Freiberuflichkeit an Jugendkunstschulen ist Voraussetzung für die Breite und Vielfalt des Bildungsangebots – Honorartätigkeit sichern!

Vom Bildnerischen Gestalten über Tanz, Theater, Sprache, Zirkus, Spiel bis hin zur medialen Gestaltung und Kommunikation vereinen die Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen bundesweit möglichst alle Künste unter einem Dach und zeichnen sich durch eine beispiellose Angebots- und Methodenvielfalt aus. Je nach kommunaler Verankerung sind sie Bestandteil der Jugend-, Kultur- und Bildungspolitik der Städte und Gemeinden. […]

07.10.2024

Herrenberg-Urteil versus Kulturelle Bildung?

Der Deutsche Kulturrat hat eine Resolution zum Thema „Rechtssicherheit für Bildungsanbieter und künftige finanzielle Ausstattung kultureller Bildung“ verabschiedet. Mit dieser Resolution positioniert sich der Deutsche Kulturrat zur Debatte um Honorarkräfte in der Bildungsarbeit. Auslöser für die Stellungnahme war das sogenannte Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022. Dabei geht es um die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und […]

24.09.2024

E-Rechnung im Verein – erste Hinweise der Finanzverwaltung

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können. Eine Pressemitteilung des Finanzministerium (FinMin) Mecklenburg-Vorpommern nimmt erstmals zur E-Rechnungspflicht in gemeinnützigen Vereinen Stellung (Vereinsnews Nr. 01/2024 vom 16.8.2024). Die Vorschriften zu E-Rechnung – so das FinMin – gelten auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen […]