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Reaktionen der Kulturszene zur Corona-Bekämpfungsverordnung – Kulturminister Konrad Wolf: „Ein wichtiger Schritt für die Kultur!“

Am 11. September hat der rheinland-pfälzische Ministerrat über die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten. Die Verordnung, die ab dem 16. September in Kraft tritt, bringt weitere Lockerungen für die Kulturszene und die Veranstaltungsbranche in Rheinland-Pfalz. So wird der Mindestabstand in Räumen mit fester Bestuhlung oder mit Sitzplan auf einen Sitzplatz gesenkt. Die Publikumsbegrenzungen werden bei weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln auf 250 Personen in Innenräumen und 500 im Freien erhöht. Zusätzlich wurde in Abstimmung mit dem Landesmusikrat Rheinland-Pfalz ein umfassendes Hygienekonzept für den Musikbereich auf den Weg gebracht.

„Die Lockerungen sind ein wichtiger Schritt für die rheinland-pfälzische Kulturszene. Uns ist bewusst, dass die Einrichtungen stark unter den notwendigen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung leiden. Mit dem Herbst werden Veranstaltungen in Innenräumen zunehmen. Durch angepasste Abstandsgebote wollen wir ermöglichen, dass mehr Menschen als bisher in den Genuss von Kultur kommen können und dabei gleichzeitig geschützt sind. Auch den Musikbereich stärken wir durch eine Abstandverringerung und machen Proben sowie Auftritte einfacher“, spricht sich Kulturminister Wolf für die Anpassungen aus.

Der Präsident des Landesmusikrats, Peter Stieber, freut sich: „Wir sind sehr froh darüber, dass die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in enger Kooperation und Abstimmung mit den Musikverbänden und dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur entstanden ist. Sowohl für die professionelle Musikszene als auch für die Laienmusik ergeben sich neue Möglichkeiten und eindeutigere Regelungen für das Musizieren und Konzertieren innerhalb und außerhalb von Gebäuden.“

Auch für die Theater, Kinos und andere Kultureinrichtungen gibt es Lockerungen in der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung. Zukünftig wird der Abstand zwischen Personen auf einen Sitzplatz verringert, sofern die Einrichtungen über eine feste Bestuhlung oder einen festen Sitzplan verfügen. Damit werden kulturelle Angebote wieder für ein größeres Publikum zugänglich. Darüber hinaus können mitwirkende Personen professioneller Kulturangebote während der Probe oder des Auftritts den Mindestabstand von 1,5 Meter unterschreiten. Tätigkeiten mit verstärktem Aerosolausstoß sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden.

Der Intendant des Mainzer Staatstheater, Markus Müller, begrüßt die Lockerungen: „Gerade in diesen Zeiten, in denen wir als Gesellschaft mit einer uns alle beunruhigenden Situation umgehen müssen, gibt es eine erkennbar starke Sehnsucht der Menschen nach der Begegnung mit dem und im Theater. Dass wir unser Gegenüber als potenzielle Bedrohung wahrnehmen, die angespannte wirtschaftliche Situation vieler, die zum Teil aufgeheizte und aggressiv geführte Debatte – all dies verlangt nach Diskurs und ästhetischer Reflexion. Die Theater sind substanziell wichtige Orte für unsere liberale Demokratie und ich bin unglaublich froh, dass sie schon bald wieder für viel mehr Menschen zugänglich werden. Selbstbewusst und zugleich mit Augenmaß können wir nun dem Publikum sowie den Künstlerinnen und Künstlern weiter zu ihrem Recht verhelfen. Das ist großartig. Unsere Regisseure und Choreografen haben in den letzten Monaten kreative Lösungen für Inszenierungen mit Abstand gefunden. Doch in allen Sparten, besonders im Tanz, brauchen wir mehr Freiheit für Ästhetik und Kreativität. Diese neue Verordnung ist eine sehr gute Nachricht für die Theater und die Zuschauer in Rheinland-Pfalz!“

Markus Dietze, Intendant des Theaters Koblenz, ergänzt: „Seit Beginn der Pandemie ist der Kontakt zwischen den Theatern und dem Kulturministerium insbesondere auf Arbeitsebene intensiv und vertrauensvoll. Ich finde es richtig, dass die aktuelle Verordnung verantwortungsvoll der Tatsache Rechnung trägt, dass die Theater und Orchester durch ihre detaillierten Sicherheits- und Hygienekonzepte zu den sichersten Orten der Öffentlichkeit gehören. Wir haben mit ‚Nabucco‘ auf der Festung Ehrenbreitstein bereits gezeigt, dass wir auch unter den aktuellen Bedingungen großes Theater ermöglichen können und durch die jetzt verabschiedeten Bedingungen für Theateraufführungen und Konzerte in Innenräumen wird gerade uns öffentlich-rechtlichen Theatern unsere wesentliche Aufgabe der kulturellen Daseinsvorsorge in einem der aktuellen Lage angemessenen Umfang ermöglicht. Das wird unser Publikum sehr freuen.“

Minister Wolf abschließend: „Wir treffen diese Entscheidung sehr verantwortlich. Die Änderungen sind nur möglich, weil die aktuelle Entwicklung der Pandemie diese Lockerungen möglich macht. Die Gesundheit des Publikums und der Bevölkerung stehen dabei an erster Stelle.“

Zur 11. Corona-Bekämpfungsverordnung (PDF)