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Hilfspaket der Bundesregierung für Selbständige: Kulturrat fordert entsprechenden Anteil für den Kulturbereich

Die Situation der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler und anderer Selbständiger aus dem Kultur- und Medienbereich ist extrem angespannt. Um hier schnelle Hilfe zu schaffen, hat die Bundesregierung gestern angekündigt, 40 Mrd. Euro für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen zur Verfügung zu stellen. Wichtig wird sein, die Mittel zielgerichtet und trotzdem schnell und unbürokratisch an die notleidenden Selbständigen im Kulturbereich zu bringen. Bei der Verteilung der Mittel sollte an bestehende und bewährte Strukturen im Kultur- und Medienbereich, die über Erfahrung in der Ausschüttung von Summen an Kreative verfügen, angeknüpft werden, fordert der Deutsche Kulturrat.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr gut, dass die Bundesregierung nun mit einem eigenen großen Hilfspaket die Solo-Selbständigen und Kleinstunternehmen unterstützen will. Gerade im Kultur- und Medienbereich arbeiten besonders viele Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen. Sie fallen durch das Rost der bisherigen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, wie zum Beispiel dem Kurzarbeitergeld. Im Kulturbereich ist die Not sehr groß, wie sehr viele Hilfsgesuche, die uns tagtäglich erreichen, belegen. Wir bitten die Bundesregierung eindringlich einen entsprechenden Anteil der Nothilfegelder für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen aus dem Kulturbereich zu reservieren. Wir bieten an, über die Strukturen des Kulturbereiches uns aktiv an der Verteilung der Mittel zu beteiligen und damit die öffentlichen Verwaltungen zu entlasten.“

So könnten sich die Verwertungsgesellschaften, VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA, GVL, vorstellen, eine Struktur zu bilden, die die Mittel aus dem zu gründenden Hilfsfonds für Solo-Selbständige aus dem Kulturbereich schnell und mit wenig Bürokratie an Antragsteller verteilt. Die genannten Verwertungsgesellschaften haben langjährige Erfahrungen große Summen in kleinen Stückelungen individuell zu verteilen. Sie verfügen über eine entsprechende technische Infrastruktur und sind im Kulturbereich bestens verankert.

Außerdem hat der Kulturrat eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialversicherung von heute 20% auf 50% vorgeschlagen. Sie könnte die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft entlasten. Sie kommen derzeit für 30 Prozent der Ausgaben auf, der Bund für 20 Prozent und die Versicherten tragen ähnlich abhängig Beschäftigten 50 Prozent. Eine Erhöhung des Bundeszuschusses und die unmittelbare auf dem Verordnungsweg umsetzbare Absenkung der Künstlersozialabgabe für die abgabepflichtigen Unternehmen, aber auch Vereine und andere hätte eine sehr positive Wirkung und wäre ein wichtiger Baustein zur Liquiditätssicherung.